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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

 

I. Pflichten des Auftragnehmers (AN)

(nachfolgend Akkurat Gebäudedienstleistungen, Harald Bröckelt e.K.)

  

  1. AKKURAT verpflichtet sich, die Dienstleistungen sachgerecht und nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen.

  2. AKKURAT versichert, mit den von ihr gestellten Arbeitskräften einen ordnungsgemäßen Arbeitsvertrag abgeschlossen und laufende Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) abgeführt zu haben.

  3. AKKURAT hat seinen Mitarbeitern ausdrücklich untersagt, Einblicke in Geschäftsunterlagen des Auftraggebers zu nehmen sowie in Ausübung der Arbeit bekannt gewordene Auftraggeberdaten wider die Interessen des Auftraggebers zu verwerten.

 

II. Vertragsmodalitäten im allgemeinen

 

  1. Der Vertrag wird auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen und des Angebots der Fa. AKKURAT abgeschlossen. Auftragsänderungen bzw. –erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich festgelegt werden.Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Fa. AKKURAT.

  2. Mit Annahme des Angebots erkennt der Auftraggeber, wenn er selbst AGB verwendet, an, dass diese nicht gültig sind, sofern sie diesen AGB der Fa. AKKURAT widersprechen.

  3. Der Vertrag hat, soweit zwischen den Parteien formgültig nicht anderes vereinbart ist, eine Laufzeit von 12 Monaten. Die ersten drei Monate gelten für die Fa. AKKURAT als Probezeit, innerhalb der die Fa. AKKURAT ohne Angabe eines Grundes mit 14-tägiger Kündigungsfrist zum Monatsende den Vertrag auflösen kann.

  4. Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr, wenn er nicht schriftlich drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.

  5. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn

    • der Auftraggeber trotz Mahnung länger als 6 Wochen seit Eintritt der Fälligkeit mit der Zahlung, ganz od. teilweise, im Rückstand ist.

    • über das Vermögen des Auftraggebers das Insolvenzverfahren beantragt und/oder eröffnet ist.

    • die eidesstattliche Versicherung abgegeben oder Haftbefehl hierzu erlassen ist

    • sonstige gewichtige Gründe vorliegen, welche die Vertragserfüllung als erheblich gefährdet erscheinen lassen

    • wegen erheblich veränderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen (tarifliche, sozialversicherungs- und steuerrechtliche) AKKURAT nicht mehr kostendeckend arbeiten kann und eine Vertragsanpassung an die geänderten Bedingungen gem. Ziff III Nr. 5 nicht erfolgt ist. Eine erhebliche Änderung liegt jedenfalls dann vor, wenn die Kostensteigerung mehr als 5 % der Kosten beträgt, wie sie zur Zeit des Vertragsabschlusses maßgebend waren.

  6. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Für die Beachtung der Frist ist der Zugang des Briefes, nicht dessen Absendung maßgebend.

 

III. Berechnung und Zahlung

 

  1. Die der Berechnung zugrundeliegenden Reinigungsflächen sind Bruttonutzflächen.

  2. Die Flächenangaben stammen vom Auftraggeber. Erbringt AKKURAT den Nachweis, dass die Reinigungsfläche zu klein angegeben wurde, hat der Auftraggeber, entsprechend den im Vertrag vereinbarten Pauschalsatz, die Mehrfläche nach zu entrichten. Wurde die Reinigungsfläche vom Auftraggeber zu groß angegeben, hat der Auftraggeber das Recht, mit AKKURAT über einen neuen Preis für die Zukunft zu verhandeln. AKKURAT ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber angegebenen Flächen nachzuprüfen.

  3. Das vereinbarte monatliche Entgelt ist mit Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ist der Auftraggeber länger als zwei Monate mit der Zahlung einer offenen Rechnung in Verzug, ist AKKURAT berechtigt, die vereinbarten Leistungen sofort einzustellen. Für die Zeit der Leistungseinstellung ist der Auftraggeber verpflichtet, als Schadenersatz 40 % des vereinbarten Entgelts bis zur evt. Wiederaufnahme der Leistungen durch AKKURAT zu entrichten. Im Falle der von dem Auftraggeber zur vertretenden außerordentlichen Kündigung des Vertrages (Ziff. II Nr.5) kann AKKURAT als pauschalen Schadenersatz 40 % des vereinbarten Entgelts bis zum Ablauf des Vertrages bei ordentlicher Kündigung verlangen. Gleiches gilt bei vorübergehenden Vertragsstörungen, wenn AKKURAT leistungsbereit ist, die Tätigkeit aber aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht erbracht werden kann, für die auf den hierfür maßgeblichen Zeitraum entfallende Vergütung. Es bleibt AKKURAT vorbehalten, bei Nachweis eines höheren Schadens diesen geltend zu machen. Umgekehrt kann der Auftraggeber einen wesentlich geringeren Schaden einwenden und nachweisen.

  4. Im Falle des Zahlungsverzuges durch den Auftraggeber werden Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz, mindestens aber 6 % p.a. berechnet.

  5. Es gelten die jeweils im Vertrag vereinbarten Vergütungen. Bei erheblicher Änderung der Kalkulationsgrundlagen von AKKURAT zu deren Nachteil, beruhend auf Änderungen durch Tarifvertrag und/oder sozial- bzw. steuerrechtliche Bestimmungen, werden die Vertragspartner unverzüglich Verhandlungen über eine Anpassung des Vertrages an die geänderten Rahmenbedingungen aufnehmen. Bei Nichteinigung stehen AKKURAT die Rechte aus Ziff: II Nr. 5 zur Seite.

  6. Das Personal der Fa. AKKURAT ist zum Inkasso nicht berechtigt. Der Auftraggeber kann sich nicht auf solche Zahlungen gegenüber AKKURAT berufen.

 

IV. Durchführung der Arbeiten

 

  1. AKKURAT stellt die erforderlichen Arbeitskräfte, Maschinen und Reinigungsmittel.

  2. Der Auftraggeber gewährt zu den vereinbarten Reinigungszeiten den ungehinderten Zugang zum Reinigungsobjekt. Er hinterlegt zur reibungslosen Ausführung der Reinigungs- und Pflegearbeiten die notwendigen Schlüssel. Bei Übernahme (=ständiger Verbleib während der Vertragszeit) von Schlüsseln durch AKKURAT sind Anzahl und Bezeichnung der Schlüssel (insbesonderebei Zentral- und Generalschlüsseln) sowie Personen des Übernehmers in einem Schlüsselübernahmeprotokoll festzuhalten. Bei übernommenen Zentral- und Generalschlüsseln ist eine Haftungsbegrenzung für den Fall des grobfahrlässigen Verlustes zu treffen; die Höchsthaftungssumme ist im Schlüsselübergabeprotokoll aufzunehmen. AKKURAT darf die Übernahme von Schlüsseln verweigern, wenn das Haftungsrisiko über eine Monatsvergütung oder der Höchsthaftungssumme von€50.000,--liegt. Bei nachweislich durch AKKURAT verlorenem hinterlegten Schlüssel haftet AKKURAT bis zum Preis der Wiederbeschaffung dieses Schlüssels.

  3. AKKURAT verpflichtet sich, die Reinigungsarbeiten zeitlich so durchzuführen, dass der Betrieb des Auftraggebers zu den üblichen Geschäftszeiten nicht behindert wird.

  4. Der Auftraggeber stellt dem Reinigungspersonal auf seine Rechnung Strom, kaltes und warmes Wasser, Licht sowie einen Abstell- und verschließbaren Umkleideraum zur Verfügung. Für Diebstähle von Gegenständen aus diesen Räumen, die nicht während der Reinigungszeit passieren, haftet der Auftraggeber.

  5. Ergeben sich im Zuge der Arbeiten notwendige Mehrarbeiten, wie sie nicht im Leistungsverzeichnis enthalten sind, insbesondere durch Bau-, Schönheits- und Instandsetzungsarbeiten, so werden die Parteien vor deren Durchführung eine gesonderte Vereinbarung über Gegenstand und Umfang dieser Mehrarbeiten treffen. Die Vergütung erfolgt nach den zur Zeit der Ausführung maßgeblichen Regiepreisen bei Akkurat, welche auf Verlangen dem Auftraggeber zur Kenntnis gebracht werden. Soweit eine Vereinbarung über die Mehrarbeiten aufgrund der Umstände nicht getroffen werden kann, werden solche Mehrarbeiten unter dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag zu den gleichen Bedingungen vergütet; für Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeiten gelten die tariflichen Zuschläge.

 

V. Haftung und Gewährleistung

 

  1. Bau- und Sonderreinigungen müssen sofort und unmittelbar nach Aufforderung abgenommen werden.

  2. Ansonsten nimmt der Auftraggeber die Arbeiten unmittelbar nach Beendigung der Reinigungsarbeiten ab. Hat er dies versäumt, so muss er evt. offensichtliche Mängel innerhalb einer Ausschlussfrist von einer Woche nach Abschluss der Reinigungsarbeiten schriftlich AKKURAT anzeigen. Bei turnusgemäß kürzeren Reinigungsperioden als einer Woche muss die Anzeige vor der nächstfolgenden Reinigung erfolgen, bei täglicher Reinigung reicht mündliche oder fernmündliche Rüge vor der nächsten Reinigung. Bei Versäumnis auch dieser Frist gilt die Arbeit als ordnungsgemäß.

  3. AKKURAT haftet lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit für sich und seine Erfüllungsgehilfen.

  4. AKKURAT hat eine Haftpflichtversicherung für die bei Reinigungsarbeiten schuldhaft verursachten Schäden abgeschlossen.

 

Die Haftungssumme ist begrenzt auf:

 

  • € 2.000.000, -- bei Personenschäden

  • € 1.000.000, -- bei Sachschäden

  • €    200.000, -- bei Vermögensschäden

  • € 2.000.000, -- Umwelthaftung Personenschäden

  • € 1.000.000, -- Umwelthaftung Sachschäden

  • €      50.000, -- bei Schlüsselverlustrisiko

 

Über diese Beträge hinaus haftet AKKURAT gegenüber dem Auftraggeber nicht.

  1. Hat der Auftraggeber begründete Beanstandungen, so kann er Nachbesserung verlangen. Minderung und Rücktritt kann der Auftraggeber erst nach zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen der AKKURAT verlangen; weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz wegen Nichterfüllung, bleiben ausgeschlossen. Letzteres gilt nicht für Schadenersatzansprüche wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und Mangelfolgeschäden; hier gilt das in Ziff. 3 und 4 gesagte.

  2. Ansprüche aus dem Verlust von Schlüsseln, die AKKURAT übergeben wurden, können nur dann geltend gemacht werden, wenn ein Schlüsselübergabeprotokoll aufgenommen worden ist und hierin der Übergeber, der Übernehmer, die Anzahl und genaue Bezeichnung der Schlüsselfunktionen und –nummern festgelegt sind. Soweit demnach ordnungsgemäß übergebene Schlüssel einer Schließanlage abhanden kommen, wird die Haftung auf die im Schlüsselübergabeprotokoll genante Summe, im übrigen auf den Preis der Wiederbeschaffung dieses Schlüssels beschränkt. Genügt die im Schlüsselübergabeprotokoll genannte Summe nicht, Schäden, die durch den Verlust der übergebenen Schlüssel verursacht werden, zu decken, so erhöht AKKURAT auf Verlangen des Auftraggebers die Versicherung für den Schlüsselverlust. Versäumt es der Auftraggeber, auf das höhere Schlüsselrisiko hinzuweisen, so ist der Schadenersatz auf die im Schlüsselübergabeprotokoll genannte Summe begrenzt.

 

AKKURAT darf die Übernahme von Schlüsseln verweigern, wenn das Haftungsrisiko über die im Schlüsselübergabeprotokoll festgelegte Haftungshöchstsumme hinausgeht.

 

VI. Sicherheitsvorbehalt

 

Der Einbehalt von Sicherheitsbeträgen entfällt.

 

VII. Sonstiges

 

  1. An den Reinigungsmaschinen von AKKURAT steht dem Auftraggeber kein Zurückbehaltungsrecht zu. § 273 BGB bleibt ansonsten unberührt.

  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so treten an ihre Stelle die gesetzlichen Regelungen, ohne dass die anderen Bestimmungen unwirksam werden.

  3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und AKKURAT ist München.

 

 

 

München, den 01.01.2016

 

 

 

 

 

AKKURAT Gebäudedienstleistungen, Harald Bröckelt e.K.               

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